Angebot

Die Herberge bietet Frauen mit oder ohne Kindern in Not- und Übergangs­situa­­tionen eine betreute Wohn­möglich­keit bis maximal sechs Monate an.

Wohnangebot

Die Herberge für Frauen verfügt über acht möblierte Zimmer, welche je nach Bedarf mit Kinderbetten ausgestattet werden können. Die gemeinsam genutzten Räume wie Wohn- und Esszimmer sowie Küche sind ein Ort der Begegnung und des Austauschs - ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Es gibt in der Herberge zwei Gemeinschafts-Badezimmer und eine voll ausgestattete Waschküche. Ein separater Computerraum mit Drucker steht zur Verfügung, ebenso WLAN in allen Räumlichkeiten.

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Beratungsangebot

Fachfrauen aus dem Sozialbereich informieren, beraten und begleiten die Frauen und ihre Kinder während des Aufenthalts in der Herberge. Sie unterstützen die Frauen bei der Planung der Zukunft und begleiten die Umsetzung der nötigen Schritte dazu. Sie sind den Frauen und Kindern in Fragen des alltäglichen Lebens behilflich und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Beratungs- und Fachstellen.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder werden im Falle von häuslicher Gewalt in der Regel von den Opferhilfestellen der Kantone übernommen. Falls die Opferhilfestelle die Kosten nicht übernimmt oder ein anderer Aufenthaltsgrund vorliegt, wird ein Kostengutsprachegesuch an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde gestellt.

Si trova in una situazione d’emergenza e ha bisogno di una dimora provvisoria?

  • Potete venire accolte in qualsiasi momento.
  • Per motivi di sicurezza vige segretezza sulla sede fisica dell’Herberge für Frauen (Casa rifugio per donne), ma è disponibile una casella postale.
  • Ove possibile, portate con voi i vostri documenti più importanti (carta d’identità, bancomat), i farmaci indispensabili, i giocattoli preferiti dei vostri figli, l’occorrente per la scuola e la chiave della vostra abitazione.
  • Le collaboratrici della Casa rifugio per donne sono vincolate dal segreto professionale.

Le donne non ancora maggiorenni oppure con problemi di dipendenza dall’alcol o da sostanze stupefacenti non potranno essere accolte, come pure le donne che, per motivi di salute o per una minorazione, dipendono dalle cure di terzi.​