Angebot

Die Herberge bietet Frauen mit oder ohne Kindern in Not- und Übergangs­situa­­tionen eine betreute Wohn­möglich­keit bis maximal sechs Monate an.

Wohnangebot

Die Herberge für Frauen verfügt über acht möblierte Zimmer, welche je nach Bedarf mit Kinderbetten ausgestattet werden können. Die gemeinsam genutzten Räume wie Wohn- und Esszimmer sowie Küche sind ein Ort der Begegnung und des Austauschs - ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Es gibt in der Herberge zwei Gemeinschafts-Badezimmer und eine voll ausgestattete Waschküche. Ein separater Computerraum mit Drucker steht zur Verfügung, ebenso WLAN in allen Räumlichkeiten.

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Beratungsangebot

Fachfrauen aus dem Sozialbereich informieren, beraten und begleiten die Frauen und ihre Kinder während des Aufenthalts in der Herberge. Sie unterstützen die Frauen bei der Planung der Zukunft und begleiten die Umsetzung der nötigen Schritte dazu. Sie sind den Frauen und Kindern in Fragen des alltäglichen Lebens behilflich und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Beratungs- und Fachstellen.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder werden im Falle von häuslicher Gewalt in der Regel von den Opferhilfestellen der Kantone übernommen. Falls die Opferhilfestelle die Kosten nicht übernimmt oder ein anderer Aufenthaltsgrund vorliegt, wird ein Kostengutsprachegesuch an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde gestellt.

¿Se encuentra en una situación de emergencia y necesita un hogar de manera temporal?

  • Te acogemos en cualquier momento.
  • Por razones de seguridad, la localización del albergue para mujeres es confidencial; hay una dirección de apartado de correos.
  • Si es posible, trae contigo tus documentos más importantes (documento de identidad, tarjeta bancaria...), los medicamentos que necesites, los juguetes favoritos de tus hijos y su material escolar, así como la llave de casa.
  • Los trabajadores del albergue para mujeres siguen el principio de confidencialidad profesional.

No podemos admitir a mujeres que no sean mayores de edad o que sean alcohólicas o drogadictas. Tampoco a mujeres que necesiten ayuda de terceros debido a enfermedad o minusvalía.​