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Sozialarbeiterin 60% - 80%

Ihre Hauptaufgaben

  • Umfassende sozialarbeiterische Beratung und Begleitung der Frauen und ihren Kindern während ihres Aufenthaltes im Bezugspersonensystem
  • Krisenintervention und psychosoziale Beratung
  • Beratung und Begleitung der Kinder während ihres Aufenthalts im Frauenhaus (Einzelgespräche, begleitete Spielstunden, Gruppenaktivitäten, u.ä.)
  • Erziehungsberatung der Mütter, Unterstützung, Stärkung und Entlastung im Umgang mit den Kinder im Alltag
  • Sicherstellung der Finanzierung des Aufenthalts und Rechnungsstellung
  • Koordination und Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und Behörden
  • Administrative Arbeiten, Fallführung mit CASEnet
  • Unterstützung bei der Zukunftsplanung und Organisation der Nachbetreuung
  • Mitwirken im Organisationswentwicklungsprozess

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung in Sozialarbeit FH/HF
  • Weiterbildung im psychosozialen Bereich von Vorteil
  • Kenntnisse im Bereich häuslicher Gewalt, Opferhilfe und Sozialhilfe
  • Kenntnisse in Gesprächführung, Beratungsarbeit und Krisenintervention
  • Selbstständige Arbeitsweise

Unser Angebot

In einem überschaubaren und familiären Arbeitsumfeld erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie werden Teil eines engagierten Teams, das gemeinsam wichtige Aufgaben im sozialen Bereich umsetzt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen regelmässige Supervision, moderne Anstellungsbedingungen mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten sowie geregelte Arbeitszeiten.

Weitere Auskünfte

Für weitere Informationen steht Ihnen Isabelle Wilhelm, Geschäftsführerin Stiftung Liebfrauenhof, 041 727 79 90. gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Sind Sie in einer Notsituation und brauchen vorübergehend ein Zuhause?

  • Aufnahmen sind jederzeit möglich.
  • Aus Sicherheitsgründen ist der Standort der Herberge für Frauen geheim, es gibt eine Postfach-Adresse.
  • Nehmen Sie wenn möglich Ihre wichtigsten Dokumente (Ausweise, Bankkarte), von Ihnen benötigte Medikamente, die Lieblingsspielzeuge und Schulsachen Ihrer Kinder und den Wohnungsschlüssel mit.
  • Die Mitarbeiterinnen der Herberge für Frauen stehen unter Schweigepflicht.

Alkohol- oder drogenabhängige Frauen können wir nicht aufnehmen. Ebenso Frauen, die aufgrund von Krankheiten oder einer Behinderung fremde Pflege benötigen.