Angebot

Die Herberge bietet Frauen mit oder ohne Kindern in Not- und Übergangs­situa­­tionen eine betreute Wohn­möglich­keit bis maximal sechs Monate an.

Wohnangebot

Die Herberge für Frauen verfügt über acht möblierte Zimmer, welche je nach Bedarf mit Kinderbetten ausgestattet werden können. Die gemeinsam genutzten Räume wie Wohn- und Esszimmer sowie Küche sind ein Ort der Begegnung und des Austauschs - ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Es gibt in der Herberge zwei Gemeinschafts-Badezimmer und eine voll ausgestattete Waschküche. Ein separater Computerraum mit Drucker steht zur Verfügung, ebenso WLAN in allen Räumlichkeiten.

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Beratungsangebot

Fachfrauen aus dem Sozialbereich informieren, beraten und begleiten die Frauen und ihre Kinder während des Aufenthalts in der Herberge. Sie unterstützen die Frauen bei der Planung der Zukunft und begleiten die Umsetzung der nötigen Schritte dazu. Sie sind den Frauen und Kindern in Fragen des alltäglichen Lebens behilflich und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Beratungs- und Fachstellen.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder werden im Falle von häuslicher Gewalt in der Regel von den Opferhilfestellen der Kantone übernommen. Falls die Opferhilfestelle die Kosten nicht übernimmt oder ein anderer Aufenthaltsgrund vorliegt, wird ein Kostengutsprachegesuch an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde gestellt.

Etes-vous dans une situation difficile et avez-vous besoin temporairement d’un foyer?

  • Nous pouvons vous accueillir à tout moment.
  • Pour des raisons de sécurité, le lieu où se trouve Herberge für Frauen (le centre d’accueil des femmes) est tenu secret, mais nous disposons d’une case postale.
  • Dans la mesure du possible, prenez avec vous vos documents les plus importants (papiers d’identité, carte bancaire), les médicaments dont vous avez besoin, les jeux préférés et les affaires scolaires de vos enfants ainsi que la clé de votre logement.
  • Les collaboratrices de Herberge für Frauen sont tenues au secret professionnel.

Nous ne pouvons pas héberger les femmes mineures, alcooliques ou toxicomanes. Ni les femmes ayant besoin d’une aide extérieure en raison d’une maladie ou d’un handicap​.