Angebot

Die Herberge bietet Frauen mit oder ohne Kindern in Not- und Übergangs­situa­­tionen eine betreute Wohn­möglich­keit bis maximal sechs Monate an.

Wohnangebot

Die Herberge für Frauen verfügt über acht möblierte Zimmer, welche je nach Bedarf mit Kinderbetten ausgestattet werden können. Die gemeinsam genutzten Räume wie Wohn- und Esszimmer sowie Küche sind ein Ort der Begegnung und des Austauschs - ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Es gibt in der Herberge zwei Gemeinschafts-Badezimmer und eine voll ausgestattete Waschküche. Ein separater Computerraum mit Drucker steht zur Verfügung, ebenso WLAN in allen Räumlichkeiten.

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Beratungsangebot

Fachfrauen aus dem Sozialbereich informieren, beraten und begleiten die Frauen und ihre Kinder während des Aufenthalts in der Herberge. Sie unterstützen die Frauen bei der Planung der Zukunft und begleiten die Umsetzung der nötigen Schritte dazu. Sie sind den Frauen und Kindern in Fragen des alltäglichen Lebens behilflich und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Beratungs- und Fachstellen.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten für Frauen und Kinder werden im Falle von häuslicher Gewalt in der Regel von den Opferhilfestellen der Kantone übernommen. Falls die Opferhilfestelle die Kosten nicht übernimmt oder ein anderer Aufenthaltsgrund vorliegt, wird ein Kostengutsprachegesuch an das Sozialamt der Wohnsitzgemeinde gestellt.

Encontra-se numa situação de emergência e precisa de um local para morar provisoriamente?​

  • Podemos acolhê-los a qualquer momento.
  • Por questões de segurança, o local da casa de abrigo para mulheres é confidencial, temos uma caixa postal.
  • Se possível, leve os seus documentos mais importantes consigo (documentos de identificação, cartão bancário), os medicamentos que necessita de tomar, os brinquedos preferidos e os materiais escolares dos seus filhos e as chaves de casa.
  • As colaboradoras da casa de abrigo estão sob sigilo profissional.

Não podemos receber mulheres ainda menores de idade, dependentes de drogas ou do álcool, nem mulheres que, devido a doenças ou a uma deficiência, necessitem de cuidados de terceiros.​